Weitere Entscheidung unten: LG Lübeck, 23.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4691
OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06 (https://dejure.org/2006,4691)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.12.2006 - 2 U 80/06 (https://dejure.org/2006,4691)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 2 U 80/06 (https://dejure.org/2006,4691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2270 Abs. 2
    Zum Begriff der "nahe stehenden" Person i. S. des § 2270 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Vermächtnis an nahe stehende Personen; Wechselbezüglichkeit von Verfügungen

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Ziffer 3; ; BGB § 1590; ; BGB § 2270 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2270 Abs. 2
    Auslegung des § 2270 Abs. 2 BGB zu dem anderen Ehegatten nahe stehenden Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1599
  • FamRZ 2007, 1917
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 31.12.1982 - BReg. 1 Z 98/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06
    § 2270 Abs. 2 BGB enthält eine Auslegungsregel, die allerdings nur dann Anwendung findet, wenn die Auslegung keine Klarheit über den Verknüpfungswillen gebracht hat (Bamberger/Roth-Litzenburger, § 2270 Rn. 9; BayObLGZ 1982, 474).

    Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen, um die Ausnahme nicht zur Regel werden zu lassen (Bamberger/Roth-Litzenburger, ebd.; BayObLGZ 1982, 474).

    Es muss auch bedacht werden, dass die Ehegatten die Beerbung des Längstlebenden von ihnen häufig nur vorsorglich regeln wollen, ohne den längstlebenden Ehegatten in seiner Freiheit, eine anderweitige Regelung zu treffen, beeinträchtigen zu wollen (BayObLGZ 1982, 474).

  • KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06
    Ungeachtet dessen kann die durch ein gemeinschaftliches Testament bedachte Person aufgrund der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB nur dann als dem Erblasser nahe stehende Person angesehen werden, wenn ein solches Näheverhältnis besteht, dass dieses einem Verwandtschaftsverhältnis gleichkommt (Bamberger/Roth-Litzenburger, § 2270 Rn. 11; KG DNotZ 1993, 825 = FamRZ 1993, 366).

    Wenn nach § 2270 Abs. 2 BGB der überlebende Ehegatte im Zweifel an die Schlusserbeneinsetzung gebunden ist, wenn er Verwandte des anderen Ehegatten eingesetzt hat, so kann daraus im Umkehrschluss gefolgert werden, dass er an die Schlusserbeneinsetzung eigener Verwandter im Grundsatz nicht gebunden ist (KG DNotZ 1993, 825.827 m.w.N.).

  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06
    Wechselbezüglich sind Verfügungen, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde (BGH NJW-RR 1987, 1410; RGZ 170, 163, 172; BayObLGZ 1983, 213, 216 f.; BayObLG NJWE-FER 1999, 216).

    Da über die Wechselbezüglichkeit der Wille der Testierenden entscheidet, muss er in Zweifelsfällen mit dem Mittel der Auslegung nach allgemeinen Grundsätzen erforscht werden (BGH NJW-RR 1987, 1410 m.w.N.).

  • BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06
    Wechselbezüglich sind Verfügungen, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde (BGH NJW-RR 1987, 1410; RGZ 170, 163, 172; BayObLGZ 1983, 213, 216 f.; BayObLG NJWE-FER 1999, 216).
  • RG, 13.11.1942 - VII 60/42

    1. Sind die Anwartschaftsrechte aus einer bedingten Nacherbfolge abtretbar? 2.

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06
    Wechselbezüglich sind Verfügungen, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde (BGH NJW-RR 1987, 1410; RGZ 170, 163, 172; BayObLGZ 1983, 213, 216 f.; BayObLG NJWE-FER 1999, 216).
  • OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16

    Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament

    Die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB würde erst dann eingreifen und anwendbar sein, wenn die Erforschung des Willens beider Ehegatten durch Auslegung trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten bezüglich der Wechselbezüglichkeit kein eindeutiges Ergebnis gebracht hat, also weder die gegenseitige Abhängigkeit noch die gegenseitige Unabhängigkeit ergab (OLG Koblenz FamRZ 2007, 1917).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15

    Zu den Anforderungen an ein im Sinne von § 2271 Abs. 2 BGB bestehendes

    Häufig ist kein Näheverhältnis anzunehmen, wenn es sich um Verwandte des Längstlebenden handelt (vgl. Koblenz FamRZ 2007, 1917 zit. nach Juris Rn 6 f.).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2014 - 5 W 47/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments unter Eheleuten: Änderungsbefugnis

    Bei der Ermittlung des Erblasserwillens muss nämlich berücksichtigt werden, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung beim Fehlen verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen dem zuerst verstorbenen Ehegatten und dem eingesetzten Schlusserben der Längstlebende berechtigt bleiben soll, die Erbfolge anderweitig festzulegen (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2012, 402; OLG Koblenz, FamRZ 2007, 1917).
  • OLG Hamm, 10.12.2009 - 15 Wx 344/08

    Anforderungen an die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen von Ehegatten von Todes

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung soll nämlich in einem solchen Fall der Überlebende in der Regel das Recht behalten, die Schlusserbeinsetzung seiner eigenen Verwandten zu ändern, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verschlechterung seiner Beziehungen zu den Bedachten (BayObLG FamRZ 1985, 1287, 1289; KG OLGZ 1993, 398, 401; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1541, 1543; OLG Koblenz FamRZ 2007, 1917, 1918; Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl., § 2270, Rz. 6; Erman/Schmidt, BGB, 12. Aufl., § 2270, Rz. 2; Litzenburger in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 2270, Rz. 12).

    1a Z 60/90">FamRZ 1991, 1232, 1234; KG OLGZ 1993, 398, 403; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1541, 1543; OLG Koblenz FamRZ 2007, 1917, 1918; Palandt/ Edenhofer, BGB, 68. Aufl., § 2270, Rz. 9; Litzenburger in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 2270, Rz. 21; Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2270, Rz. 7; Staudinger/Kanzleiter, BGB, Neubearbeitung 2006, § 2270, Rz. 31; Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 2270, Rz. 13; Erman/Schmidt, BGB, 12. Aufl., § 2270, Rz. 5).

  • KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20

    Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament

    Da es sich bei der Tochter um eine Person handelt, "die mit dem anderen Ehegatten verwandt ist", kommt es auf die zweite Alternative des § 2270 Abs. 2 BGB, das Näheverhältnis, nicht an, so dass die Verweise des Beschwerdeführers in der Beschwerdeschrift auf die Rechtsprechung zum Näheverhältnis (u.a. auf KG, Beschluss v. 10.7.2018, 6 W 35/18 und OLG Hamm, FamRZ 2001, 1647 und OLG Koblenz NJW-RR 2007, 1599) und die dazu getätigten Ausführungen rechtlich unerheblich sind.
  • OLG Köln, 13.04.2023 - 2 Wx 259/22

    Einsetzung des Patensohns als Schlusserbe: Sind die Ehegatten an eine solche

    13.12.2006 - 2 U 80/06, Rn. 5 nach juris; Erman/S. Kappler/T. Kappler, BGB, 16.
  • OLG Celle, 30.05.2011 - 6 W 120/11

    Zwischen Nachlasspfleger und Erbe ist eine Vereinbarung über die Vergütung des

    Selbst in Fällen, in denen ein Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung als solcher auf Schadensersatz wegen eines Wertes der Amtsführung, der hinter der festgesetzten Vergütung zurückbleibt, möglich erscheint, ist der Geschädigte darauf angewiesen, diesen Anspruch auf dem Zivilprozess-rechtsweg zu verfolgen (dazu: KG NJW-RR 2007, 1599).
  • KG, 25.08.2015 - 6 W 30/15

    Gemeinschaftlichen Testament: Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

    Diese Kriterien der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm FamRZ 2010, 1201 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 33; OLG Koblenz FamRZ 2007, 1917 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 5; KG FamRZ 1993, 1251 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 11; …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33991
LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07 (https://dejure.org/2007,33991)
LG Lübeck, Entscheidung vom 23.07.2007 - 7 T 135/07 (https://dejure.org/2007,33991)
LG Lübeck, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 7 T 135/07 (https://dejure.org/2007,33991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,33991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung einer berufsmäßig tätigen Betreuerin; Vorliegen der Voraussetzungen der berufsmäßigen Führung einer Betreuung; Erstmalige Bestellung eines Betreuers als Kriterium für die vergütungsrechtliche Einordnung ; Annahme der erstmaligen Bestellung eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstmalige Betreuerbestellung hier nicht nach Betreuerwechsel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1917 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07
    Dies ist anders als hier sogar für Fälle ausdrücklich entschieden worden, in denen der zunächst tätige ehrenamtliche Betreuer wegen mangelnder Eignung entlassen und stattdessen ein Berufsbetreuer bestellt wurde (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2006, 649 [OLG Schleswig 25.01.2006 - 2 W 240/05 ] und im Übrigen allgemein zu der Problematik OLG Schleswig SchlHA 2006, 241; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln FamRZ 2006, 1876).

    Das OLG Schleswig hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25.01.2006 (FamRZ 2006, 649) für seine Auffassung folgendes ausgeführt:.

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07
    Die Entscheidung des OLG München vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) zwingt hier nicht zu einer anderen Betrachtungsweise.
  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07
    Allerdings war der Fall von der abweichenden Besonderheit geprägt, dass die zeitliche Lücke von sechs Monaten zwischen dem Ende einer vorläufigen Betreuung und der endgültigen Betreuerbestellung lag, der Betreuer allerdings auch in diesem Zwischenzeitraum tatsächlich für den Betroffenen tätig geworden war und einen einheitlichen Vergütungsantrag für einen die Lücke überspannenden Gesamtzeitraum einreichte (vgl. eingehend die u.a. in FamRZ 2007, 83 veröffentlichte Entscheidung).
  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07
    Es liegt auch kein der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 21.02.2006 (NJW-RR 2006, 725) vergleichbarer Fall vor.
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06

    Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei

    Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07
    In der Sache stellt diese Beschlussfassung aber keine Erweiterung des Aufgabenkreises dar (vgl. so zutreffend auch Zimmermann in FamRZ 2006, 1802, 1804 in der Kritik an einer Entscheidung des OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1060 [OLG Zweibrücken 06.03.2006 - 3 W 3/06 ]: Dort hat das OLG Zweibrücken den für die Vermögenssorge und die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den früheren Betreuer bestellten neuen Betreuer vergütungsrechtlich als erstbestellten Betreuer behandelt, wogegen Zimmermann zu Recht anführt, dass gar keine Erweiterung des Aufgabenkreises vorgelegen habe, da die Vermögenssorge natürlich auch die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den früheren Betreuer beinhalte.) So liegt es auch hier, so dass die Kammer die Frage, ob eine solche Erweiterung des Aufgabenkreises eine Ausnahme für die Annahme einer erstmaligen Betreuerbestellung darstellen könne, nicht zu entscheiden braucht (vgl. diese Auffassung ablehnend LG Gießen FamRZ 2006, 359 [LG Gießen 25.11.2005 - 7 T 565/05 ]; diese Ausnahme bejahend für den Fall einer wesentlichen Erweiterung des Aufgabenkreises Palandt-Diederichsen a.a.O. und Bienwald FamRZ 2006, 360 ).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

    Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07
    Dies ist anders als hier sogar für Fälle ausdrücklich entschieden worden, in denen der zunächst tätige ehrenamtliche Betreuer wegen mangelnder Eignung entlassen und stattdessen ein Berufsbetreuer bestellt wurde (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2006, 649 [OLG Schleswig 25.01.2006 - 2 W 240/05 ] und im Übrigen allgemein zu der Problematik OLG Schleswig SchlHA 2006, 241; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln FamRZ 2006, 1876).
  • LG Gießen, 25.11.2005 - 7 T 565/05

    Festsetzung der Vergütung eines bestellten Betreuers zur Regelung mietrechtlicher

    Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07
    In der Sache stellt diese Beschlussfassung aber keine Erweiterung des Aufgabenkreises dar (vgl. so zutreffend auch Zimmermann in FamRZ 2006, 1802, 1804 in der Kritik an einer Entscheidung des OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1060 [OLG Zweibrücken 06.03.2006 - 3 W 3/06 ]: Dort hat das OLG Zweibrücken den für die Vermögenssorge und die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den früheren Betreuer bestellten neuen Betreuer vergütungsrechtlich als erstbestellten Betreuer behandelt, wogegen Zimmermann zu Recht anführt, dass gar keine Erweiterung des Aufgabenkreises vorgelegen habe, da die Vermögenssorge natürlich auch die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den früheren Betreuer beinhalte.) So liegt es auch hier, so dass die Kammer die Frage, ob eine solche Erweiterung des Aufgabenkreises eine Ausnahme für die Annahme einer erstmaligen Betreuerbestellung darstellen könne, nicht zu entscheiden braucht (vgl. diese Auffassung ablehnend LG Gießen FamRZ 2006, 359 [LG Gießen 25.11.2005 - 7 T 565/05 ]; diese Ausnahme bejahend für den Fall einer wesentlichen Erweiterung des Aufgabenkreises Palandt-Diederichsen a.a.O. und Bienwald FamRZ 2006, 360 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht